Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh)



Im Gegensatz zur Abrechnung im ärztlichen Bereich gibt es für Heilmittelerbringer in Deutschland keine durch den Gesetzgeber festgelegte Gebührenordnung.
Deswegen werden seit 2007 in der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) die üblichen Preise veröffentlicht, die zwischen Heilmittelerbringern und ihren Patienten vereinbart werden.
Anhand dieser GebüTh richte ich meine Honorarberechnung für die mobile Physiotherapie.
(Die vollständige GebüTh können Sie im Internet unter www.privatpreise.de einsehen.)

Die GebüTh regelt aber nicht nur Faktoren, die die Höhe des Honorars bestimmen, sondern schreibt auch formale und qualitative Faktoren fest.
Auf der Basis der GebüTh schließen Sie mit mir einen Vergütungsvertrag über die konkreten einzelnen Therapieleistungen ab.
Dieser Vertrag ist später die Grundlage für die Kostenerstattung durch Ihre private Krankenkasse. Der Preis einer konkreten Therapie hängt davon ab, wie viele Therapiesitzungen Sie bis zur Erreichung des Therapieziels benötigen und wie hoch der Preis der jeweiligen Therapiesitzung ist. Der Preis für eine Therapiesitzung errechnet sich aus der Gebührenübersicht für Therapeuten, in der ein sogenannter Regelsatz genommen und mit dem jeweils zutreffenden Faktor – dieser liegt zwischen dem 1,4- bis 2,3-fachen – multipliziert wird.